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Neurode
Kirche  
 Brand 1884  
Wiederaufbau  
 

Grafschaft Glatz
 
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01 "Unicat

Am 23 Mai 1884 wurde die katholische Pfarrkirche, die Pfarrei und Glöcknerei zu Neurode ein Raub der Flammen. Die Wiederherstellung dieser Gebäude liegt bei der Unzulänglichkeit des Kirchenvermögens dem Kirchenpatron Herrn Grafen Wilhelm von Magnis auf Eckerdorf [sic] und der katholischen Kirchengemeinde Neurode ab.

Da über die Art und Weise des Baues, sowie über die Höhe der Beitragspflicht zwischen den genannten Bau-Interessenten Meinungsverschiedenheiten zu Tage traten, so wurde in Anbetracht daß der möglichst baldige Beginn des Baues wegen der unzureichenden Größe der noch vorhandenen Kirchen in hiesiger Stadt und wegen der Schwierigkeit eines doppelten Gottesdienstes eine offenbare Nothwendigkeit ist, daß langwierige und kostspielige Processe vermieden werden, daß die Einleitung des Interimisticums durch die K[önigliche] Regierung bei Anwendung des bereits erlangten Gutachtens des Königl[ichen] Regierungs- und Baurathes Herrn Beyer zu Breslau noch größere Lasten zur Folge haben könnte, für den gegenwärtigen Baufall zwischen dem Kirchenpatronat und der katholischen Kirchengemeinde Neurode folgende gütliche Vereinbarung getroffen:

1. der Kirchenpatron Herr Graf Wilhelm von Magnis auf Eckersdorf überläßt die Bestimmung, Anfertigung und Ausführung der Bauprojekte für die katholische Pfarrkirche, Pfarrei und Glöcknerei im Aeußeren und Inneren den Organen der katholischen Kirchengemeinde Neurode und legt nur Verwahrung dagegen ein, daß er, wenn bei dem inneren Ausbau der Pfarrkirche etwa Luxusbauten ausgeführt werden sollten, späterhin für Instandhaltung derselben zu persönlichen Beiträgen herangezogen werde, falls das Kirchenvermögen hierzu nicht ausreiche. Unter Luxusbauten sollen jene Inventarienstücke der Pfarrkirche verstanden werden, welche nach dem Urtheile eines Sachverständigen über das Bedürfniß hinausgehen resp. in einer Art hergestellt sind, die gesetzlich von dem Patronat nicht verlangt werden darf."
18.03.1885 Vereinbarung mit dem Patronat wegen Kirchenneubau, Seite 1

02 "2. Der Kirchenpatron Herr Graf Wilhelm von Magnus zahlt für den diesmaligen Bau und Ausbau der Pfarrkirche, Pfarrei und Glöcknerei zu Neurode eine Abfindungssumme von 100 000 M[ark] /:Ein hunderttausend Mark:/, verlangt aber die Zusicherung, daß aus keinerlei Rechtstitel von irgend einer Seite irgend eine Mehrforderung für diesen Baufall an ihn gestellt werde.

3. Der Kirchenpatron Herr Graf Wilhelm von Magnis verlangt, daß zu dem bevorstehenden Bau die auf seiner Herrschaft Neurode resp. auf einer seiner anderen benachbarten Besitzungen vorhandenen Baumaterialien an Holz, Ziegeln und Kalk (excl. Verblender) gegen den bei Massenlieferungen üblichen Ortspreis in Anrechnung auf obige Abfindungssumme von der katholischen Kirchengemeinde Neurode entnommen werden; verpflichtet sich aber, die Materialien nach Angabe der Bauprojekte; rechtzeitig, sodaß der Bau nicht verzögert wird; in guter Qualität und in möglichster Nähe des Bauortes anzuweisen; willigt auch in die Bildung eines Schiedsgerichtes, falls über die Güte des Baumaterials sich Zweifel erheben sollten. Das Schiedsgericht soll aus zwei Sachverständigen bestehen, von denen jeder Bauinteressent Einen wählt. Waltete unter diesen Meinungsverschiedenheit ab, so soll ein Königl[icher] Regierungs- und Baurath zu Breslau endgültig entscheiden.

4. Die katholische Kirchengemeinde Neurode acceptirt durch den zeitigen Kirchenvorstand und die Gemeindevertretung die Vergleichssumme von 100 000 M[ark] /:Ein hunderttausend Mark:/ in dem sie sich zugleich verpflichtet aus Anlaß des bevorstehenden Baues der dasigen Pfarrkirche, Pfarrei und Glöcknerei an den Herrn Grafen Wilhelm von Magnis keine Mehrforderung zu stellen, und die Garantie übernimmt, daß auch von anderer Seite keine weiteren Forderungen an Hochdenselben erhoben werden.

5. Die katholische Kirchengemeinde Neurode erklärt sich bereit, die Baumaterialien an Holz, Ziegeln und Kalk (excl. Verblender)"
18.03.1885 Vereinbarung mit dem Patronat wegen Kirchenneubau, Seite 2

03 "nach Angabe der Bauprojekte von der Herrschaft Neurode oder von einer anderen der benachbarten Besitzungen des Herrn Grafen Wilhelm von Magnis zu entnehmen, von der Ueberzeugung ausgehend, daß nur gute Materialien und zwar rechtzeitig geliefert werden. Der Preis der Materialien, welcher, wie an andere Massenabnehmer berechnet wird und bald festgestellt werden kann, soll auf die Vergleichssumme in Anrechnung gebracht werden.

6. Die katholische Kirchengemeinde Neurode verpflichtet sich, daselbst eine neue Pfarrkirche in würdiger Form und in der vom Herrn Diöcesan-Baumeister Ebers angegebenen Größe herzustellen und mit allen zum Gottesdienste erforderlichen Sachen auszustatten, den Abbruch der Mauerüberreste der abgebrannten Kirche besorgen zu lassen, daß zum Ne[u]bau erforderliche Terrain zu erwerben; die Pfarrei und Glöcknerei unter einem Dache und nach dem Bedürfniß zu erbauen. Sollten bei dem inneren Ausbau der Pfarrkirche etwa Luxusbauten nach obiger Erklärung hergestellt werden und dieselben könnten während ihrer Dauer durch das Kirchenvermögen nicht im Stande gehalten werden, so entbindet die Kirchengemeinde den Kirchenpatron von persönlichen Beiträgen zu deren Instandhaltung.

7. Sollte der Preis der vom Herrn Grafen Wilhelm von Magnis gelieferten Baumaterialien die Vergleichssumme nicht erreichen, so verwilligt sich Herr Graf Wilhelm von Magnis den Rest baar und zwar bei der Uebergabe der fertig gestellten Gebäude zu Händen des Kirchenvorstandes zu Neurode zu zahlen.

8. Sollte der Preis der entnommenen Materialien die Vergleichssumme übersteigen, so erbietet sich die katholische Kirchengemeinde Neurode, das Mehr am Tage der Uebergabe der fertig gestellten Gebäude an den Herrn Grafen Wilhelm von Magnis zu zahlen.

9. Beide Parteien erklären sich zum vollen Inhalte des vorstehenden Vergleiches durch Siegel und Unterschrift, und bekennen, daß diese Vereinbarung nur für den gegenwärtigen"
18.03.1885 Vereinbarung mit dem Patronat wegen Kirchenneubau, Seite 3

04 "Baufall Giltigkeit habe, wahren sich also alle ihre Rechte für die Zukunft.

Vorstehende Vereinbarung ist in zwei gleichlautenden Exemplaren ausgefertigt worden, von denen das Unicat dem Herrn Grafen Wilhelm von Magnis auf Eckersdorf, das Duplicat dem Kirchenvorstande zu Neurode übergeben wird.

Neurode den 18 März 1885.
Der Kirchenvorstand
Die Kirchengemeindevertretung

Eckersdorf den 28. Maerz 1885
Das Kirchenpatronat über Neurode

Vorstehender Vergleich wird hierdurch genehmigt.
Neurode den 28 März 1885.
Fürsterzbischöfliches Vicariat und Decanat Amt der Grafschaft Glatz
Hoffmann."
18.03.1885 Vereinbarung mit dem Patronat wegen Kirchenneubau, Seite 4

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