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"Auf den diesfälligen
Antrag des Wohllöblichen Magistrats zu Neurode wird
hierdurch die Genehmigung ertheilt, daß die gewöhnliche
Votiv-Procession dies Jahr am 20 d. Mts. von der dasigen
Geistlichkeit nach Wartha geführt werde, unter der
Voraussetzung, daß für die Seelsorge und den Gottesdienst
der Zurückbleibenden die nöthige Fürsorge getroffen werden
wird.
Ebersdorf Kreis Habelschwerdt, den 17
Juni 1852.
Der Großdechant und
Fürsterzbischöfliche Vicarius der Grafschaft Glatz. Ludwig
Genehmigung" |
17.06.1852 |
Erlaubnis des Großdechanten zur
Prozession nach Wartha |
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