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53. 05.02.1922: Anfrage an
Prälat um weiteres Vorgehen
Niederhannsdorf, 5. Febr. 1922.
Hoochwürdigster Herr Prälat!
Der Kirchenvorstand u. die kirchliche Gemeindevertretung haben
in ihren Sitzungen am 29. Januar bzw. 2. Februar cr. laut den in
Abschrift beigefügten Protokollen beschlossen, zwei neue
Bronzeglocken anzuschaffen. Der Herr Kirchenpatron,
Rittergutsbesitzer M Volkmer hierselbst, hat bereits in einer
gemeinsamen Sitzung des Kirchenvorstands u. der
Kirchengemeindevertretung am 26. Jan. cr. u. dann schriftlich am
28. Jan. cr. dem Vorsitzenden des Kirchenvorstands die Erklärung
abgegeben, daß er sich nur durch freiwillige Spende an der
Anschaffung der Glocken beteiligen werde, während die
kirchlichen Körperschaften den gesetzlichen Patronatsbeitrag
verlangten.
Zur Beilegung dieses Widerspruchs bittet der ergebenst
Unterzeichenete um eine Entscheidung über die gesetzliche
Beitragspflicht des Kirchenpatrons zur Beschaffung der
Ersatzglocken oder um Unterweisung, welche Schritte der
Kirchenvorstand tun soll, um von dem Kirchenpatron den
pflichtschuldigen Beitrag zu erlangen.
Eine Eingabe an die Regierung wurde noch nicht abgesandt um Ew.
Gnaden nicht vorzugreifen. Es steht zu befürchten, daß der
Patron sich bis aufs äußerste weigern wird, u. es vielleicht auf
eine Entscheidung auf dem ordentlichen Rechtswege ankommen läßt.
Brauner. |
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