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54. 20.02.1922: Empfehlung des
Landtagsabgeordenten, sich mit dem Patron gütlich zu einigen
Berlin, den 20.2.1922.
Ew. Hochwürden
teile ich mit, was ich soeben im Ministerium erfahren habe.
Seitens des Ministeriums will man nirgends Druck ausüben,
sondern friedlich, schiedlich die Glockenfrage lösen. Man
scheint keine besondere Freude zu haben, wenn die Anschaffung
von allen Orten auf einmal einsetzt. Die Masse Glockenmetall ist
nicht vorhanden u. wird im Preise gewaltig emporgetrieben. Man
wird also seitens des Ministeriums mehr dafür sorgen, daß nicht
alle gewünschten Glocken, sondern nur die nötigsten beschafft
werden. Außerdem weist man darauf hin, daß zunächst die
Verteilung der vom Reiche bewilligten Gelder auf die einzelnen
Kirchen abgewartet werden möchte.
Für die Anschaffung von Glocken ist für
jeden Fall nicht ein
gesetzlicher Patronatsbeitrag vorgesehen. Es kommt immer auf den
besonderen Fall an. Es muß geprüft werden, wieweit die
Kirchenkasse u. die Kirchgemeinde eintreten kann. Es muß
weiterhin anerkannt werden, daß bei den ungeheuren Preisen der
Patron nicht immer gezwungen werden kann, bis zu einem
bestimmten Prozentsatze sich an der Anschaffung zu beteiligen.
Der Dezernent hob hervor, daß es Fälle gibt, wo der Patron
überhaupt in solchem Falle nicht gesetzlich verpflichtet ist zur
Beitragsleistung, da ein Vergleich aus der Vergangenheit nicht
zu erbringen ist.
Sie werden wohl merken, wie der Hase läuft. Es ist nur zu raten,
durch freundliche Besprechung den Patron zu bewegen, eine reiche
Gabe zur Verfügung zu stellen. Auf dem Wege der Klage vergehen
Jahre und ein Erfolg ist ungewiß. Die Auskunft ist nicht
angenehm, aber doch klar. Ich hätte mich gefreut, Ihnen mehr
Freude bríngen zu können.
Es grüßt
Ew. Hochwürden ergebener
H(einrich) Elsner
(geschrieben auf Briefpapier mit Eindruck "Preussischer
Landtag") |
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