|
58. 26.10.1922: Klage über
Schulden und Bitte um Beihilfe
Ndrhannsdorf, 26. Oktober 1922.
Betr: Beihilfe zur Beschaffung von Glocken.
Bezugnehmen auf die Bekanntmachung der Currende 201 VII bittet
der unterzeichnete Kirchenvorstand, die hiesige Pfarrgemeinde
bei der Verteilung der für Beschaffung von Ersatzglocken zur
Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen.
Es sind uns im Kriege 4 Glocken genommen worden, so daß wir nur
noch eine, und zwar eine der kleinsten, behielten. Neu zu
beschaffen wären einstweilen 2 Glocken. Die Gemeinde hat nur
circa 1300 Seelen, das Patronat circa 900 Morgen groß ist nicht
so leistungsfähig u. beitragswillig als daß eine besondere
Beihilfe zu erwarten wäre. In einer Kirchenvorstandssitzung am
29. Januar 1922 hat der Herr Kirchenpatron es abgelehnt, einen
2/3 Patronatsbeitrag zur Wiederbeschaffung des Geläutes zu
leisten u. nur eine freiwillige Spende in Aussicht gestellt. Der
diesbezügl. Beschluß des Kirchenvorstand wurde ....(?). Die
Kirchengemeinde hat noch eine Kirchenbauschuld von 53387,30 M zu
verzinsen u. amortisieren u. ist dadurch mehr als andere
Kirchengemeinden belastet. Dazu kommen die laufenden Ausgaben
z.B. dieses Jahr eine Ausgabe von 19188,45 Sturm-Dachschaden.
Die Kirchenkasse hat Schulden wie aus der Rechnung pro 1921
ersichtlich.
Den Grundsatz, daß nur einzelnen ganz besonders bedürftigen
Gemeinden Beihilfen aus dem Erlös von der veräußerten
Metallmenge bewilligt werden sollen, erachte ich als unbillig,
sondern offenbar hat jede Gemeinde ein Anrecht auf
Wiedererstattung nach dem Verhältnis der abgelieferten
Metallmenge, so gering auch der einzelne Anteil ausfallen mag.
Der Kirchenvorstand.
Brauner.
An das Dekanatamt Mittelwalde.
|
|
|
|
|
|
|
|