Niederhannsdorf
Beschlagnahme der Kirchenglocken  
1922
   
 

Grafschaft Glatz
 
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  58.   26.10.1922: Klage über Schulden und Bitte um Beihilfe

Ndrhannsdorf, 26. Oktober 1922.

Betr: Beihilfe zur Beschaffung von Glocken.

Bezugnehmen auf die Bekanntmachung der Currende 201 VII bittet der unterzeichnete Kirchenvorstand, die hiesige Pfarrgemeinde bei der Verteilung der für Beschaffung von Ersatzglocken zur Verfügung stehenden Mittel zu berücksichtigen.

Es sind uns im Kriege 4 Glocken genommen worden, so daß wir nur noch eine, und zwar eine der kleinsten, behielten. Neu zu beschaffen wären einstweilen 2 Glocken. Die Gemeinde hat nur circa 1300 Seelen, das Patronat circa 900 Morgen groß ist nicht so leistungsfähig u. beitragswillig als daß eine besondere Beihilfe zu erwarten wäre. In einer Kirchenvorstandssitzung am 29. Januar 1922 hat der Herr Kirchenpatron es abgelehnt, einen 2/3 Patronatsbeitrag zur Wiederbeschaffung des Geläutes zu leisten u. nur eine freiwillige Spende in Aussicht gestellt. Der diesbezügl. Beschluß des Kirchenvorstand wurde ....(?). Die Kirchengemeinde hat noch eine Kirchenbauschuld von 53387,30 M zu verzinsen u. amortisieren u. ist dadurch mehr als andere Kirchengemeinden belastet. Dazu kommen die laufenden Ausgaben z.B. dieses Jahr eine Ausgabe von 19188,45 Sturm-Dachschaden. Die Kirchenkasse hat Schulden wie aus der Rechnung pro 1921 ersichtlich.

Den Grundsatz, daß nur einzelnen ganz besonders bedürftigen Gemeinden Beihilfen aus dem Erlös von der veräußerten Metallmenge bewilligt werden sollen, erachte ich als unbillig, sondern offenbar hat jede Gemeinde ein Anrecht auf Wiedererstattung nach dem Verhältnis der abgelieferten Metallmenge, so gering auch der einzelne Anteil ausfallen mag.

Der Kirchenvorstand.
Brauner.

An das Dekanatamt Mittelwalde.
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