22.02.1873 | Otto Gensert, Zeugnis der Realschule zum heiligen Geist |
Zeugniß der Reife für den Zögling der Realschule zum heiligen Geist in Breslau Otto Gensert Otto Gensert aus Dittersdorf bei Sprottau 19 1/2 Jahr alt, evangelischer Confession, Sohn des städtischen Oberförsters Herrn Gensert zu Dittersdorf (unter Vormundschaft des ...... zu ........) war 1 Jahr auf der Schule, 1 Jahr in der ersten Classe. Sittliches Verhalten: Es war recht gut. Fleiß und wissenschaftliches Interesse: Er zeigte sich sehr strebsam und bewies ....... Kenntnisse und Fertigkeiten: In der Religionslehre: Seine Leistung im mündlichen Examen wu[rden ge-] nügend genannt. Auch sonst bewies er, daß er sich von dem Inh[alt und?] dem Zusammenhange der heiligen Schrift, von den Hauptmoment[en der?] christlichen Glaubens- und Sittenlehre, wie von den Unterscheidung[en?] der evangelischen und römisch-katholischen Kirche eine genügende [Kennt-] niß erworben hat. |
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In der deutschen Sprache: Seine Aufsätze enthielten
gut gewählte Gedanken in im Ganzen befriedigender Darstellung. Für den Unterricht in der Literatur-Geschichte zeigte er rege Empfänglichkeit und mit den Elemen- ten der philosophischen Propädeutik ist er bekannt geworden. Seine Lei- stungen sind daher genügend. In der lateinischen Sprache: Von einer Stelle aus Livius gab er in der münd- lichen Prüfung eine genügende Übersetzung. Auch sonst bewies er, daß er genügende Kenntnisse besitzt, um leichtern Stellen lateinischer Hi- storiker zu verstehen und ins deutsche zu übertragen. In der französischen Sprache: Im schriftlichen Gebrauch der Sprache hat er eine gute Fertigkeit erworben, wie dies auch der gute Prüfungs-Aufsatz be- kundete. Da er überdies den Aufgaben der Lektüre durchaus gewachsen ist und sich mündlich mit ziemlicher Gewandtheit ausdrückt, so dürfen sei- ne Leistungen im Ganzen gut genannt werden. In der englischen (polnischen) Sprache: Er besitzt gute Kenntnisse im Englischen, liest Prosaiker und Dichter mit richtigem Verständniß und schreibt über hi- storische Themata recht angemessen in dieser Sprache. Seine schriftliche und mündliche Prüfung bestand er gut. In der Geschichte: Er besitzt eine genügende Kenntniß in der Geschichte und hat dies auch bei der mündlichen Prüfung gezeigt. In der Geographie: Sein geographisches Wissen genügt. In den Naturwissenschaften: In der Physik hat er in der Klasse durch regen Fleiß zu befriedigen gewußt. Obgleich sein Wissen bei seinem Eintritt in die Klas- se manche Lücken hatte, so hat er dieselben doch so ausgefüllt, daß die Resul- tate der schriftlichen und mündlichen Prüfung als gut bezeichnet werden konnten. - Er hat sich genügende Kenntnisse in der unorganischen Chemie erworben. Seine Leistungen in der schriftlichen und mündlichen Prüfung konnten gleichfalls als genügend bezeichnet werden. |
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In der Mathematik: Er hat sich stets fleißig gezeigt und gute Kenn[tnisse er-] worben; seine schriftliche Examen-Arbeit war zum Theil hinreich[end. Seine] Leistungen in der mündlichen Prüfung waren gut. Im Zeichnen: Seine Leistungen im Linearzeichnen wie in der Projections ...... waren zum Theil hinreichend. - Er nahm am Freihandzeichnen nicht ..... Im Gesang: Im Turnen: Gensert hat nicht geturnt. Die unterzeichnete Prüfungs-Commission hat ihm demnach, da er jetzt die hiesige Realschule verläßt, um sich dem Forstfache zu widmen, das Zeugniß der Reife mit dem Prädicate genügend bestanden zuerkannt und entläßt ihn mit den besten Segens- wünschen. Breslau, den 22ten Februar 1873. Königliche Prüfungs-Commission. Scheibert Königl Commissarius Thiel[?] Städt. Commissarius Höpfner, Director Dr. H. Marbach[?] Protector Prof. Dr. Reimann Dr. Trüse[?] Oberlehrer Dr. h. Fieck[?] Oberlehrer |
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22.02.1873 | Otto Gensert, Zeugnis der Realschule zum heuiligen Geist |