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26.01.1764 Frankenstein |
Reparatur der Begräbniskirche |
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Hochwohl Edle, Hochgelöbete,
Ein Hoch Edler Magistrat hat in Angelegenheit deren
Reparatur-Kosten des Begräbnis Kirchels Von mir benachrichtiget
zu werden anverlanget: wer nach ableben des Vormahligen
Vorstehers in Abwesenheit deß Hochlöbl. Magistratus zur
Rechnungs-führung dieser Kirche bestellet? pro .........ob? und wie
der Selbe die Rechnung geführet?
Über welche Passus ich zur Freyndlichsten Nachricht diene, und
zwar qvoad
/: Das nach ableben des Vormahligen Kirchen-Vorstehers Eberle
/: und zwar schon in Anwesenheit Eines beliebten Hochedlen
Magistratus :/ die Rayttungs-Documenta, samt denen
Schuld-Instrumenten dem Herrn Zimmerman überandtworthet worden,
welcher selbige Von Meinem Glöckner abhollen lassen, und Laut
seiner selbst jüngsthin imgehollten Eingeständtnus ad Luriam
deponiret hatt.
Nachdeme dann Ein Hochlöbl. Magistratus Selbsten die Documenta
und Instrumenta in Curia als im Depositum in seine Hände, |
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und Verwahrung genohmen, so kan ich bies anhero nicht
errathen: ob ohne alle meine Simultanea Jurisdictionis zuthuung
im Ordentlichen Kirchen-Vorsteher, und Rayttungs-Führer
bestellet worden? Deme doch die Documenta, und Instrumenta
hätten sollen übergeben werden müssen?
Oder aber ob? und wie Herr Zimmerman /: der solche übernohmen,
und ad Curiam deponiret :/ einige Rechnung geführet hatt?
wiedrigen Falls würde die Wittib /: weilen Sie kein absolutorium
bies anhero empfangen :/ selbige zu Vertretten, und über den
Empfang so etwan einiger geschehen :/ zu Vertretten, und zu
constituiren seyn.
Es ist weiters Von einem unbekannt seyn sollenden
Rechnungsführer dieser Kirchen auch mir nichts bekannt: auser
das ich der Burgerl: Riemen Meister Löffel umb Verhüttung
grösseren Schadens ersuchet, indessen die Höchstnöthige
Reparatur des ruinirten Dachs zu besorgen: Welchen demnach seine
darzu Vorgeschossene Außgaaben zum Vergnügen Liquidiren wird. Es
gereichet mir zum grossen Vergnügen, daß Ein Hochlöbl:
Magistratus, umb die Sache in richtigkeit, und Ordnung zu
bringen geneigteste Hand an erbiethet: ich werde demnach in
mindesten nicht ermangeln auch ex parte mea alle gutte Officia
dazu beyzutragen, sobald nur innen werde, wer Ein Hochlöbl:
Magistratus zur Reonlirung des meooty zu deputiren sich
geneigtes wird refolviret haben. Ich beharre indessen mit wahrer
aufrichtiger Hochachtung Eines Hochedlen Magistratus, ......
Hochgeehrten Herrn Gantz ergebenster, und freyndwilligster
Thomas Schram Ertz Priester
Franckenstein d: 26tn Jannary 1764
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26.01.1764 Frankenstein |
Reparatur der Begräbniskirche |
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