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26.01.1764 Frankenstein Reparatur der Begräbniskirche
Turmspitze Hochwohl Edle, Hochgelöbete,

Ein Hoch Edler Magistrat hat in Angelegenheit deren Reparatur-Kosten des Begräbnis Kirchels Von mir benachrichtiget zu werden anverlanget: wer nach ableben des Vormahligen Vorstehers in Abwesenheit deß Hochlöbl. Magistratus zur Rechnungs-führung dieser Kirche bestellet? pro .........ob? und wie der Selbe die Rechnung geführet?
Über welche Passus ich zur Freyndlichsten Nachricht diene, und zwar qvoad
/: Das nach ableben des Vormahligen Kirchen-Vorstehers Eberle /: und zwar schon in Anwesenheit Eines beliebten Hochedlen Magistratus :/ die Rayttungs-Documenta, samt denen Schuld-Instrumenten dem Herrn Zimmerman überandtworthet worden, welcher selbige Von Meinem Glöckner abhollen lassen, und Laut seiner selbst jüngsthin imgehollten Eingeständtnus ad Luriam deponiret hatt.
Nachdeme dann Ein Hochlöbl. Magistratus Selbsten die Documenta und Instrumenta in Curia als im Depositum in seine Hände,
Kapelle

Kapelle
und Verwahrung genohmen, so kan ich bies anhero nicht errathen: ob ohne alle meine Simultanea Jurisdictionis zuthuung im Ordentlichen Kirchen-Vorsteher, und Rayttungs-Führer bestellet worden? Deme doch die Documenta, und Instrumenta hätten sollen übergeben werden müssen?

Oder aber ob? und wie Herr Zimmerman /: der solche übernohmen, und ad Curiam deponiret :/ einige Rechnung geführet hatt? wiedrigen Falls würde die Wittib /: weilen Sie kein absolutorium bies anhero empfangen :/ selbige zu Vertretten, und über den Empfang so etwan einiger geschehen :/ zu Vertretten, und zu constituiren seyn.

Es ist weiters Von einem unbekannt seyn sollenden Rechnungsführer dieser Kirchen auch mir nichts bekannt: auser das ich der Burgerl: Riemen Meister Löffel umb Verhüttung grösseren Schadens ersuchet, indessen die Höchstnöthige Reparatur des ruinirten Dachs zu besorgen: Welchen demnach seine darzu Vorgeschossene Außgaaben zum Vergnügen Liquidiren wird. Es gereichet mir zum grossen Vergnügen, daß Ein Hochlöbl: Magistratus, umb die Sache in richtigkeit, und Ordnung zu bringen geneigteste Hand an erbiethet: ich werde demnach in mindesten nicht ermangeln auch ex parte mea alle gutte Officia dazu beyzutragen, sobald nur innen werde, wer Ein Hochlöbl: Magistratus zur Reonlirung des meooty zu deputiren sich geneigtes wird refolviret haben. Ich beharre indessen mit wahrer aufrichtiger Hochachtung Eines Hochedlen Magistratus, ...... Hochgeehrten Herrn Gantz ergebenster, und freyndwilligster Thomas Schram Ertz Priester
Franckenstein d: 26tn Jannary 1764

26.01.1764 Frankenstein Reparatur der Begräbniskirche
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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