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"Bezeichnung des Vermögensobjektes.
Laufende No 2 Das Grundstück No 159 Olbersdorf
/: neues Grundbuchblatt
Die auf der Feldmark daselbst links nach Peterwitz /: wo die Grube
ist :/ belegene Widmuth, bestehend in Acker und Wiese von 12 Hektar
33 Ar 50 Quadrat Meter im Reinertrage von
550 Mark 29 Pf
Die katholische Kirchengemeinde in
Frankenstein ist auf Grund des durch Attest der
Amtsverwaltung zu Olbersdorf vom 15ten Juni 1882 glaubhaft gemachten
44jährigen Besitzstandes zufolge Verfügung vom 6ten October 1882 als
Eigenthümerin eingetragen worden. Erst
mit der Separation gehört dieses Grundstück der Pfarrei, vorher war
die Widmuth woanders gelegen.
Der Magistrat von Frankenstein hatte, als bei der Kirchentrennung
die katholischen Geistlichen aus Frankenstein vertrieben worden
waren, Kunzendorf als Herrenloses Gut an sich gezogen und dann dem
Kloster in Trebnitz verkauft. Als 1629 die Kirche den Katholiken
wieder zurückgegeben wurde, mußte der Magistrat dem hiesigen Pfarrer
einen Gehaltszuschuß von 200 Thlr. oder 600 Mark, was jetzt noch
geschieht, geben. Außerdem sollte der Magistrat dem Pfarrer ein
wüstes Gut in Zadel anweisen. Dort scheint er keins gefunden zu
haben, weshalb er als Dominium Olbersdorf dort ein Gut angewiesen
hat, daher kommt, daß die Widmuth in Olbersdorf liegt.
In den 12 Hekt. 33A 50 qm Acker und
Wiesenfläche ist ein 12 April 1854 von dem geschäftsführenden
Direktor des Frankenstein Silberberger Chaußee Vereins, H. Wehner,
für 13 1/2 Thaler erkauftes Stück alte Chaußee von 1/3 Morgen
enthalten, ebenso gehört der Widmuth, was
bisher unbekannt geblieben, als Eigenthum die darneben liegende
Sandgrube, welche Inhalts des vorerwähnten Protokolls vom 12
April 1854 derselben ohnentgeldlich
überlassen worden,
bisher aber unbenützt geblieben ist. Akta
betreff. den Ankauf des Straßen-Ackers
zur Pfarrei Widmuth in Olbersdorf." |