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			"Bezeichnung des Vermögensobjektes. 
			Laufende No 2 Das Grundstück No 159 Olbersdorf 
			/: neues Grundbuchblatt  
			Die auf der Feldmark daselbst links nach Peterwitz /: wo die Grube 
			ist :/ belegene Widmuth, bestehend in Acker und Wiese von 12 Hektar 
			33 Ar 50 Quadrat Meter im Reinertrage von
			550 Mark 29 Pf 
			 
			Die katholische Kirchengemeinde in 
			Frankenstein ist auf Grund des durch Attest der 
			Amtsverwaltung zu Olbersdorf vom 15ten Juni 1882 glaubhaft gemachten 
			44jährigen Besitzstandes zufolge Verfügung vom 6ten October 1882 als
			Eigenthümerin eingetragen worden. Erst 
			mit der Separation gehört dieses Grundstück der Pfarrei, vorher war 
			die Widmuth woanders gelegen. 
  
			Der Magistrat von Frankenstein hatte, als bei der Kirchentrennung 
			die katholischen Geistlichen aus Frankenstein vertrieben worden 
			waren, Kunzendorf als Herrenloses Gut an sich gezogen und dann dem 
			Kloster in Trebnitz verkauft. Als 1629 die Kirche den Katholiken 
			wieder zurückgegeben wurde, mußte der Magistrat dem hiesigen Pfarrer 
			einen Gehaltszuschuß von 200 Thlr. oder 600 Mark, was jetzt noch 
			geschieht, geben. Außerdem sollte der Magistrat dem Pfarrer ein 
			wüstes Gut in Zadel anweisen. Dort scheint er keins gefunden zu 
			haben, weshalb er als Dominium Olbersdorf dort ein Gut angewiesen 
			hat, daher kommt, daß die Widmuth in Olbersdorf liegt. 
			 
			In den 12 Hekt. 33A 50 qm Acker und 
			Wiesenfläche ist ein 12 April 1854 von dem geschäftsführenden 
			Direktor des Frankenstein Silberberger Chaußee Vereins, H. Wehner, 
			für 13 1/2 Thaler erkauftes Stück alte Chaußee von 1/3 Morgen 
			enthalten, ebenso gehört der Widmuth, was 
			bisher unbekannt geblieben, als Eigenthum die darneben liegende 
			Sandgrube, welche Inhalts des vorerwähnten Protokolls vom 12 
			April 1854 derselben ohnentgeldlich
			überlassen worden, 
			bisher aber unbenützt geblieben ist. Akta 
			betreff. den Ankauf des Straßen-Ackers 
			zur Pfarrei Widmuth in Olbersdorf." |