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			"Bemerkungen 
			 
			zu 6. 
			 
			Diese Wiese ist mittelst Vertrages vom 10 juli 1879 genehmigt vom 
			Commissarius für die fürstbischöfliche Vermögens-Verwaltung vom 10 
			September 1879 auf 6 Jahre bis dahin 1885 an den Gasthofbesitzer 
			Stark [?] hier für jährlich 90 Mark verpachtet. 
			Diesen Pachtzins bezieht der Ortspfarrer unter der Verpflichtung, 
			die ewige Lampe in der Pfarrkirche beim Pfarrgottesdienst zu 
			.......[?]. 
			Gedachtes Wiesengrundstück ist nach dem am 12. Juni 1811 
			confirmirten Kauf-Instrumente d.d. Frankenstein den 3 Juni 1811 in 
			den Besitz des damaligen Stadtpfarrers Florian Bleisch gekommen, 
			welcher sie durch Testament der hiesigen Stadt-Pfarrkirche mit zum 
			Unterhalt der ewigen Lampe vermacht hat." |