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"Bemerkungen
zu 6.
Diese Wiese ist mittelst Vertrages vom 10 juli 1879 genehmigt vom
Commissarius für die fürstbischöfliche Vermögens-Verwaltung vom 10
September 1879 auf 6 Jahre bis dahin 1885 an den Gasthofbesitzer
Stark [?] hier für jährlich 90 Mark verpachtet.
Diesen Pachtzins bezieht der Ortspfarrer unter der Verpflichtung,
die ewige Lampe in der Pfarrkirche beim Pfarrgottesdienst zu
.......[?].
Gedachtes Wiesengrundstück ist nach dem am 12. Juni 1811
confirmirten Kauf-Instrumente d.d. Frankenstein den 3 Juni 1811 in
den Besitz des damaligen Stadtpfarrers Florian Bleisch gekommen,
welcher sie durch Testament der hiesigen Stadt-Pfarrkirche mit zum
Unterhalt der ewigen Lampe vermacht hat." |