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Inventarium 1885 Eintrag der Widmuth in Kunzendorf auf die Filialkirche in Zadel
15 "Kirchenvorstandes zu Zadel, auf Ertheilung eines Auszuges aus der Grundsteuer-Mutterrolle, Folge zu geben und qu: Widmuth wie ursprünglich auf den Namen der katholischen Kirchengemeinde in Zadel in der Grundsteuer-Mutterrolle, umzuschreiben.
In Folge dessen ist neu dem Kirchenvorstande in Zadel auf ihren Antrag, gemäß der Bescheinigung des Gemeindevorstandes von Kunzendorf, daß die qu: Widmuth daselbst, seit 44 Jahren zur Filialkirche zu Zadel gehörig, betrachtet worden ist, und auf Grund des § 35 der Anweisung V vom 31 Maerz 1877 der Auszug aus der bei dem Königl. Kataster-Amte beruhenden Grundsteuermutterrolle ertheilt und auf weiteren Antrag beim Grundbuch des Königl. Amtsgerichts zu Frankenstein der katholische Kirchenvorstand der Filialkirche in Zadel im Monat Juli 1882 als Eigenthümer im Grundbuche von Kunzendorf auf dem neu anangelegten Folium des Widmuths Grundstücks No 133 von dort eingetragen worden, wobei noch anzuführen bleibt, daß nach der Grundsteuer Mutterrolle des Königl. Katasteramtes dd. Frankenstein den 9 Juni 1882 der gedachte Pfarrwidmuths-Acker mit Wiese und Hofraum einen Flächenraum von 52 Hektar 72 Ar 50 [Quadrat]Meter im Reinertrage von 1261 Mark 02 Pf enthält.
Es bleibt hiernach die Frage, ob die Eintragung des Eigenthümers der qu: Pfarrwidmuth, welche auf Grund des § 135 No 3 der Grundbuch-Ordnung anzufechten sei, eine offne.

Frankenstein ...[?] in der Kirchen Vorstandssitzung den 16. September 1885.
Volkmer Böhm Kerner Schattinger Hertwig. Torhoetschal[?]"
Inventarium 1885 Eintrag der Widmuth in Kunzendorf auf die Filialkirche in Zadel

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