30.12.1838 |
Stiftung der
Josepha Wenzel für arme Schulkinder |
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"Zadel d[en] 30. Dec[ember] 1838. Das
Müller Wenzelsche Kapital p: 100 rl [Reichsthaler] für die hiesige arme Schuljugend
betr[effend].
Einem Wohllöblichen Schulvorstande übermache in der Anlage die
Willensmeinung, der von meinem verstorbenen Ehemann dem
Müllermeister Anton Wenzel gewünschten und von mir in Kraft
gesetzten Fundation von 100 rl [Reichsthaler] resp. die Vertheilung der
jährl[ichen] Zinsen an ganz arme Schulkinder, mit dem ganz
ergebensten Ersuchen: diese Unterstützung auf Grund des
Fundations-Instrumentes geneigtest zu vollziehen. Ueber die Annahme
des Kapitals, so wie die Willfahrung meines ausgesprochenen Willen
erbitte ich mir eine Bescheinigung aus.
Die verwittwete Müllermeister Josepha Wenzel.
Carl Wenzel
Müller[meister]
Einem Wohllöblichen Schulvorstande hier. |
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Mein verstorbener Ehemann, der hierortige
Müllermeister Anton Wenzel äußerte bei seiner Lebenszeit den Wunsch:
denen Schulkindern ganz armer, aber rechtschaffener Eltern, durch
Schenkung eines Kapitals, resp. den Genuß der jährlichen Zinsen eine
Unterstützung zukommen zu lassen.
Da nun aber mein Mann, ohne letzwillige Verordnung verstorben ist;
so habe ich nach seinem Tode mit Einverständnis meiner Stiefkinder,
den Wunsch desselben, durch Ueberweisung eines Kapitals von 100
[Reichsthaler] zu erfüllen gesucht. Um nun diese Fundation in volle
Kraft treten zu lassen, bestimme ich nach dem Willen meines
verstorbenen Ehemannes hiermit Folgendes:
§ I.
Ueberweise ich Einem Wohllöblichen Schulvorstande der Gemeinde
Zadel:
1. ein, bei dem hiesigen Häusler Franz Franke (?), auf sein Haus
hypothekarisch sicher gestelltes Kapital von 50 rl [Reichsthaler] mit
fünf pro Cent Verzinsung, wo das Instrument darüber, in Verwahrung
des Landräthl. Amtes in Frankenstein sich befindet |
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2. Ein, bei dem hiesigen Häusler Joseph
Kreuzer, auf sein Haus sicher gestelltes Kapital von 50
rl [Reichsthaler] mit 5 pro Cent Verzinsung, wo das Instrument
darüber, von dem Gerichtsamte der Herrschaft Schreebsdorf aus
geantwortet werden soll.
§ II.
Einen Wohllöblichen Schulvorstand ersuche ich, um gefällige
Verwaltung genannten Kapitals; um Einhebung der betreffenden Zinsen,
und um Vertheilung derselben.
§ III.
Damit nun diese kleine Unterstützung nach dem Wunsche meines
Ehemannes, und meines Willen selbst gemäß, gehörig vertheilt werde
so sind aus der Gemeinde Zadel:
alljahrlich im Monat December, drey ganz arme Schulkinder, deren
Eltern ganz arm, aber sonst ehrlich und rechtschaffene Leute sind,
und deren Kinder sich durch einen fleißigen Schulbesuch, fleißiges
Lernen, und eine sittlich moralische Führung sich auszeichnen:
das
Eine, mit Schuhen, das Andere mit Strümpfen, und das Dritte, mit
einer andern nothwendigen Bekleidung zu versehen. Der Ueberschuß
dieser Zinsen wird für die übrigen armen Schulkinder auf Bücher und
Papier verwendet. |
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§. IV.
Um nun die in §. III. bezeichneten Kinder aus der Zahl der
sämtl[ichen] Schüler herauszuheben, wird die Bezeichnung derselben
so wie die Anschaffung genannter Kleidungsstücke, Einem
Wohllöblichen Schulvorstande zur alleinigen Berathung überlassen.
§. V.
Bei dem alljährlich abzuhaltenden Jahres-Seelenamte meines
Ehemannes, und nach dem Ableben meiner selbst, wünsche ich noch: daß
sämtliche Schulkinder in der hiesigen Kirche erscheinen, und mit
einem kindlich frommen Gebeth, der Wohlthäter eingedenk sein mögen.
Zadel den 23.ten December 1838.
Die verwittwete Müllermeister
Josepha Wenzel
Carl Wenzel Müller[meister]" |
30.12.1838 |
Stiftung der
Josepha Wenzel für arme Schulkinder |