11.06.1851 |
Abnahme der
Kirchenrechnung 1850 durch das Kirchenpatronat |
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"Abschrift.
Verhandelt Frankenstein den 11ten Juny 1851.
Zur Abnahme der Kirchen-Rechnung von Zadel für das Jahr 1850, steht
heut ein Termin an.
In demselben erschienen:
1. der Herr Pfarrer Kanonikus Fischer,
2. die beiden Kirchen-Vorsteher Bauergutsbesitzer Frömsdorf aus
Zadel, und
der Bauergutsbesitzer Anton Vogel aus Heinersdorf.
Die für das Jahr 1850 gelegten Kirchen-Rechnungen wurde
durchgegangen, und es war nur folgendes zu bemerken:
1., Die Zinsreste sind zum größten Theile bereits eingegangen, und
die fehlenden Zinsen werden jedenfalls binnen Kurzem eingehen.
2., In Betreff der Ausgaben ist nichts zu erinnern, weil bei dem
bedeutenden Kirchen-Vermögen auch die Kirchhofsmauer bisher |
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mit im Stande gehalten worden ist.
Es wurden die Rechnungs-Journale pro 1850 abgeschlossen, und der
Bestand ist heut, und zwar an baarem Gelde
bei der Kirche _______________ |
64 |
[Reichsthaler] |
4 |
[Silbergroschen] |
1 |
[Pfennig] |
[bei der] Fundation ___________ |
22 |
[Reichsthaler] |
2 |
[Silbergroschen] |
9 1/2 |
[Pfennig] |
[bei der] St. Hedwigs Bruderschaft |
33 |
[Reichsthaler] |
1 |
[Silbergroschen] |
7 |
[Pfennig] |
[bei der] Wiedmuth ___________ |
124 |
[Reichsthaler] |
13 |
[Silbergroschen] |
11 |
[Pfennig] |
[Summe] ___________________ |
241 |
[Reichsthaler] |
22 |
[Silbergroschen] |
4 1/2 |
[Pfennig] |
Das baare Geld nebst den Instrumenten ist in der Kirchkasse richtig
vorhanden.
An Baulichkeiten sind dieses Jahr vorzunehmen:
1., In Kunzendorf muß der Schaafstall zum Theil mit Schindeln
gedeckt werden.
2., Der Steig über die Wiesen muß neu hergestellt werden.
3., Der Kirchthurm in Zadel muß ausgebessert resp. neu mit Oelfarbe
angestrichen werden. |
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Vom Patronate wird hiezu die Genehmigung
ertheilt, und daß der erforderliche Geldbetrag aus dem Aerar
[Vermögen] entnommen werden kann.
In Betreff des Wiedmuthswaldes so hat sich wiederholt
herausgestellt, daß, wenn mit dem Einschlag des Holzes nicht
fortgefahren wird, das Holz vollends gestohlen wird. Es muß daher
unverzüglich mit dem Einschlag und Verkauf weiter fortgefahren
werden.
Wie und auf welche Art am zweckmäßigsten dabei zu verfahren sein
wird, ist vom Patronat der Standesherrliche Hegemeister Knappe zu
Giersdorf zur Abgabe des Gutachtens aufgefordert worden, und nach
Eingang desselben wird das Kirchen-Kollegium das Weitere in der
Sache veranlassen.
Nach erfolgtem Einschlag und Verkauf des Holzes, kann erst
vollständige Rechnung gelegt werden.
Das abgetriebene Forstland soll
in Acker- und Wiesen-Land umgewandelt werden, und der etwanige
Geldbedarf dazu ist aus dem erlösten Holzgelde zu entnehmen. |
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Vom Patronat wird die Genehmigung dazu
ertheilt.
Die mit dem Revisions-Vermerk versehenen Duplicat-Rechnungen nebst
Beläge wurden dem Herrn Kanonikus Fischer zurückgegeben. Dem
Kirchen-Kollegio wurde über die gelegte Kirchen-Rechnung pro 1850
hiermit Decharge [Entlastung] ertheilt.
Sonst war nichts zu verhandeln.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Fischer. Frömsdorf. A. Vogel.
Hildebrand Patronats-Commissar.
Daß vorstehende Abschrift mit dem Original wörtlich übereinstimmt,
wird hiermit bescheinigt.
Schlause den 20ten Juny 1851
Hildebrand Patronats-Comision
Thienelt" |
11.06.1851 |
Abnahme der
Kirchenrechnung 1850 durch das Kirchenpatronat |