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11.06.1851 Abnahme der Kirchenrechnung 1850 durch das Kirchenpatronat
1 "Abschrift.
Verhandelt Frankenstein den 11ten Juny 1851.

Zur Abnahme der Kirchen-Rechnung von Zadel für das Jahr 1850, steht heut ein Termin an.
In demselben erschienen:
1. der Herr Pfarrer Kanonikus Fischer,
2. die beiden Kirchen-Vorsteher Bauergutsbesitzer Frömsdorf aus Zadel, und
der Bauergutsbesitzer Anton Vogel aus Heinersdorf.


Die für das Jahr 1850 gelegten Kirchen-Rechnungen wurde durchgegangen, und es war nur folgendes zu bemerken:
1., Die Zinsreste sind zum größten Theile bereits eingegangen, und die fehlenden Zinsen werden jedenfalls binnen Kurzem eingehen.
2., In Betreff der Ausgaben ist nichts zu erinnern, weil bei dem bedeutenden Kirchen-Vermögen auch die Kirchhofsmauer bisher
2 mit im Stande gehalten worden ist.
Es wurden die Rechnungs-Journale pro 1850 abgeschlossen, und der Bestand ist heut, und zwar an baarem Gelde
bei der Kirche _______________ 64 [Reichsthaler] 4 [Silbergroschen] 1 [Pfennig]
[bei der] Fundation ___________ 22 [Reichsthaler] 2 [Silbergroschen] 9 1/2 [Pfennig]
[bei der] St. Hedwigs Bruderschaft 33 [Reichsthaler] 1 [Silbergroschen] 7 [Pfennig]
[bei der] Wiedmuth ___________ 124 [Reichsthaler] 13 [Silbergroschen] 11 [Pfennig]
[Summe] ___________________ 241 [Reichsthaler] 22 [Silbergroschen] 4 1/2 [Pfennig]
Das baare Geld nebst den Instrumenten ist in der Kirchkasse richtig vorhanden.

An Baulichkeiten sind dieses Jahr vorzunehmen:
1., In Kunzendorf muß der Schaafstall zum Theil mit Schindeln gedeckt werden.
2., Der Steig über die Wiesen muß neu hergestellt werden.
3., Der Kirchthurm in Zadel muß ausgebessert resp. neu mit Oelfarbe angestrichen werden.
3 Vom Patronate wird hiezu die Genehmigung ertheilt, und daß der erforderliche Geldbetrag aus dem Aerar [Vermögen] entnommen werden kann.

In Betreff des Wiedmuthswaldes so hat sich wiederholt herausgestellt, daß, wenn mit dem Einschlag des Holzes nicht fortgefahren wird, das Holz vollends gestohlen wird. Es muß daher unverzüglich mit dem Einschlag und Verkauf weiter fortgefahren werden.
Wie und auf welche Art am zweckmäßigsten dabei zu verfahren sein wird, ist vom Patronat der Standesherrliche Hegemeister Knappe zu Giersdorf zur Abgabe des Gutachtens aufgefordert worden, und nach Eingang desselben wird das Kirchen-Kollegium das Weitere in der Sache veranlassen.

Nach erfolgtem Einschlag und Verkauf des Holzes, kann erst vollständige Rechnung gelegt werden.
Das abgetriebene Forstland soll in Acker- und Wiesen-Land umgewandelt werden,
und der etwanige Geldbedarf dazu ist aus dem erlösten Holzgelde zu entnehmen.
4 Vom Patronat wird die Genehmigung dazu ertheilt.

Die mit dem Revisions-Vermerk versehenen Duplicat-Rechnungen nebst Beläge wurden dem Herrn Kanonikus Fischer zurückgegeben. Dem Kirchen-Kollegio wurde über die gelegte Kirchen-Rechnung pro 1850 hiermit Decharge [Entlastung] ertheilt.
Sonst war nichts zu verhandeln.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben.
Fischer. Frömsdorf. A. Vogel.
Hildebrand Patronats-Commissar.

Daß vorstehende Abschrift mit dem Original wörtlich übereinstimmt, wird hiermit bescheinigt.
Schlause den 20ten Juny 1851
Hildebrand Patronats-Comision

Thienelt"
11.06.1851 Abnahme der Kirchenrechnung 1850 durch das Kirchenpatronat
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