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Genehmigung zur Veranstaltung einer Tanzlustbarkeit.
Hirschberg i. Schl. den 26ten August
1921
Dem H. Georg Reimann in Hirschberg i. Schl. wird
auf das Gesuch vom 26. Mts. hierdurch die polizeiliche Genehmigung
nachträglich erteilt, auf dem Schützenfestplatze vom 21ten bis 24.
Aug. 1921 von 4 Uhr nachmittags bis 12 Uhr nachts eine öffentliche
Tanzlustbarkeit zu veranstalten.
An Lustbarkeitssteuer sind 175,- Mark - Pf. vor Beginn der
Lustbarkeit an die Städt. Steuer-Kasse zu zahlen.
Die Polizeiverwaltung i.A.
Zur Erinnerung an das 325 jährige Bestehen der Schützengilde
zu Hirschberg
Hirschberg, den 21. August 1921
Die Tanzbühnen-Gesellschaft
m.b.H. |