Großburg |
Dokumente |
Schule |
1893 Lehrergehalt |
15.07.1893 | Einkommensnachweis für den Hauptlehrer an der evangelischen Schule | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Einkommens-Nachweisung für den Hauptlehrer und Organisten an der evangelischen Schule zu Großburg, Kr. Strehlen. Zu den nebenstehenden unter 2 a u. b bezeichneten Bargehaltsbeträge von zusammen 826 M 22 Pf. wird auf Grund der Gesetze vom 14. Juni 1888 u. 31. März 1889 ein Staatsbeitrag von 500,00 M gezahlt, so daß aufzubr[ingen]. bleiben 326,22 M. Dieser Betrag wird in herkömmlicher Weise v. den Gemeinden aufgebracht u. auf dieselben nach der Grund- u. Gebäudesteuer verteilt, Verhandlungen vom 20. August 1890. Der Staatsbeitrag von 500 M wird viertelj. im voraus zur Schulkasse, aus welcher der Hauptlehrer sein ganzes Bargehalt von 826 M. 22 Pf. erhält, gezahlt. Die demgemäß auf die Gemeinden verteilten Beiträge werden, nachdem d. Beschluß der Schulgemeinde, die Schulabgaben auf den Etat der politischen Gemeinde zu übertragen von der Königl. Regierung unterm 20. Febr. 1889 genehmigt bezw. die diesbezüglichen .................schlüsse der Gemeinden, die Schullasten auf den Etat der politischen Gemeinden zu übernehmen, von den Kreis-Ausschüssen zu Strehlen u. Ohlau (für Kochern) bestätigt worden sind, ......... der Gemeinden wie die übrigen Gemeindelasten aufgebracht. Der fixirte Schulbeitrag bei 2c mit 27 M wird aus der Kirchkasse vierteljährl. postnumerando [nachträglich] gezahlt. Aus derselben Kasse erhält der Hauptlehrer die Legatzs. postnum. vierteljährlich. Dem Hauptlehrer steht die Nutzung des 1 1/4 ha großen Schulackers zu. Als Kirchenbeamter. Das Organistengehalt bei 5, so wie die Einkommensbezüge bei 6, 7, 8 u 9 werden viertelj. postn. aus der Kirchkasse gezahlt. Die Zinsen bei 10 werden aus der Dezemablösungsfondskasse halbjährl. postn. gezahlt. Die Klingelbeutel-Einahme steht dem Organisten an den 3 zweiten Feiertagen zu. Die Gräserei auf dem alten Kirchhofe bringt seit Jahren keinen Ertrag. Vorstehende Nachweisung und Verteilung der Einkünfte des Hauptlehrers zu Großburg wird von hiermit anerkannt.
Vorstehendes Einkommens-Verzeichnis für den an der ev. Kirche und Schule zu Großburg Kreis Strehlen, angestellten Organisten, Küster und Hauptlehrer wird von Kirchenaufsichts wegen mit dem Bemerken bestätigt, daß die Regelung der Einkommensverhältnisse an den zur Stelle gehörigen Grundstücken vorbehalten bleibt, daß in dem unter B 5 aufgeführten Organistengehalt v. 108 M das Gehalt des Küsters als Kirchschreiber im Betrage von 48 M mit enthalten ist, daß dem Organisten ein Anteil an den Zinsen des Tillner´schen Legats mit 25,20 M zusteht, daß für die Höhe der Zinsen u. nicht fixierten Einnahmen eine Gewähr nicht übernommen wird u. daß die Stolgebühren unter den durch das Kirchengesetz vom 28. Juli 1892 gebotenen Einschränkungen zu erheben sind Breslau, den 15. Juli 1893. Königl. Konsistorium der Provinz Schlesien gez. Stolzmann. Bestätigung No. 14081. |
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15.07.1893 | Einkommensnachweis für den Hauptlehrer an der evangelischen Schule |