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"Inventarium
der zur katholischen Stadt-Pfarr-Kirche zu Frankenstein
gehörigen Vermögensstücke einschließlich des Stiftungs-Vermögens.
A unbewegliches Vermögen Seite 2. und folg:
B bewegliches Vermögen Seite 32 und folg:
C Verzeichniß sämmtlicher Stiftungen bei der Stadtpfarrkirche Seite
68
Angefertigt auf Grund des § II des Gesetzes über die
Vermögens=Verwaltung der katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni
1875 und gemäß der besonderen Bestimmungen der Geschäfts-Anweisung
für die katholischen Kirchenvorstände und Gemeindevertretungen dd
Breslau den 30. Juli 1878 zu dem vorerwähnten Gesetze, von dem
Kirchenvorstandsmitgliede
Kanzleirath Böhm
am 1ten Mai 1885." |