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			"Inventarium 
			der zur katholischen Stadt-Pfarr-Kirche zu Frankenstein 
			gehörigen Vermögensstücke einschließlich des Stiftungs-Vermögens. 
			 
			A unbewegliches Vermögen Seite 2. und folg: 
			B bewegliches Vermögen Seite 32 und folg: 
			C Verzeichniß sämmtlicher Stiftungen bei der Stadtpfarrkirche Seite 
			68 
			 
			Angefertigt auf Grund des § II des Gesetzes über die 
			Vermögens=Verwaltung der katholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni 
			1875 und gemäß der besonderen Bestimmungen der Geschäfts-Anweisung 
			für die katholischen Kirchenvorstände und Gemeindevertretungen dd 
			Breslau den 30. Juli 1878 zu dem vorerwähnten Gesetze, von dem 
			Kirchenvorstandsmitgliede 
			Kanzleirath Böhm 
			am 1ten Mai 1885." |