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"Bezeichnung der Vermögensstücke.
A unbewegliches Vermögen.
1. Die auf der Kirchstraße belegenen Grundstücke N. 66 und 67 der
Stadt Frankenstein "Gesellen Hospiz"
als Eigenthümerin auf Grund des notariellen Kaufvertrages vom 29ten
Januar 1870 und zufolge Verfügung vom 29 April 1871
die katholische Stadtpfarrkirche zu
Frankenstein eingetragen ist.
Diese Grundstücke sind von dem Bauergutsbesitzer Johann Fuhrmann zu
Zadel für den Preis von 3700 rl [Taler] erkauft und mittelst
Verfügung des Königlichen Grundbuch Amtes zu Frankenstein vom 12ten
November 1878 das Grundstück N. 67 dem Grundstück N. 66 der Stadt
Frankenstein als Zubehör zugeschrieben worden." |