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			"Bezeichnung der Vermögensstücke. 
			A unbewegliches Vermögen. 
			 
			1. Die auf der Kirchstraße belegenen Grundstücke N. 66 und 67 der 
			Stadt Frankenstein "Gesellen Hospiz" 
			als Eigenthümerin auf Grund des notariellen Kaufvertrages vom 29ten 
			Januar 1870 und zufolge Verfügung vom 29 April 1871
			die katholische Stadtpfarrkirche zu 
			Frankenstein eingetragen ist. 
			 
			Diese Grundstücke sind von dem Bauergutsbesitzer Johann Fuhrmann zu 
			Zadel für den Preis von 3700 rl [Taler] erkauft und mittelst 
			Verfügung des Königlichen Grundbuch Amtes zu Frankenstein vom 12ten 
			November 1878 das Grundstück N. 67 dem Grundstück N. 66 der Stadt 
			Frankenstein als Zubehör zugeschrieben worden." |